Schon gewusst?
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter – was passt zum KMU?

Sobald regelmäßig mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird, schreibt die DSGVO einen Datenschutzbeauftragten (DSB) vor. Sie können diese Rolle intern besetzen oder extern vergeben – beides ist zulässig.
Intern – klingt günstig, ist es selten
Ein interner DSB darf nicht in einer Position arbeiten, in der er sich selbst kontrollieren müsste (z. B. IT-Leitung, HR-Leitung, Geschäftsführung). Außerdem braucht er laufende Fortbildung und eine geschützte Stellung im Unternehmen.
Extern – planbar und unabhängig
Ein externer DSB bringt Erfahrung aus vielen Unternehmen mit, ist sofort einsatzbereit und haftet im Rahmen seines Vertrags. Sie bezahlen nur die Leistung, die Sie tatsächlich brauchen – ohne Personalkosten, Schulungsaufwand oder Interessenkonflikte.
Faustregel
Für die meisten KMU ist der externe DSB die wirtschaftlichere und rechtssicherere Lösung – vor allem in Kombination mit einem Datenschutzmanagementsystem (DMS), das die Pflichten strukturiert abbildet.
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